02.11.2021

Warnstufe in BW: Heimspiele unter 3G+-Regelung

Da der Indikator „Intensivbettenbelegung“ den Schwellenwert von 250 am heutigen Dienstag an zwei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten hat, hat das Bundesland Baden-Württemberg die Warnstufe ausgerufen. Demnach gelten ab sofort und bis auf Weiteres verschärfte Corona-Regeln, die auch die Heimspiele der Adler Mannheim betreffen.

Der aktuelle Tabellenführer der PENNY DEL ist mit dem heutigen Tag gezwungen, die Zutrittsbestimmungen auf das 3G+-Modell umzustellen. Bislang hatten die Adler an der 3G-Regelung festgehalten. Mit dem Heimspiel am morgigen Mittwoch, den 03. November, gegen die Iserlohn Roosters erhalten ausschließlich vollständig geimpfte, genesene oder PCR-getestete Personen (nicht älter als 48 Stunden) Zugang zur SAP Arena. Ein Antigen-Schnelltest ist demnach nicht mehr zulässig.

Für asymptomatische Personen unter 18 Jahren ist statt eines PCR-Testnachweises ein negativer Antigen-Testnachweis ausreichend. Asymptomatische Schüler, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, gelten gemäß Corona-Verordnung als getestete Person und brauchen keinen Test vorzuweisen. Ein Schülerausweis (bzw. eine Bescheinigung der Schule, ein Schüler-Abo etc.) ist als Nachweis ausreichend. Auch während der Ferien sind asymptomatische Schüler von der Testpflicht ausgenommen und müssen am Veranstaltungstag lediglich einen Nachweis über den Schulbesuch erbringen (wie vorangehend beschrieben). Die Corona-Verordnung nimmt diesbezüglich keine Differenzierung nach Ferien- und Schulzeiten vor. Gleichwohl wird empfohlen, dass sich Schüler auch während der unterrichtsfreien Zeit testen lassen.

Für Kinder unter 6 Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder besteht keine Test- und Ausweispflicht.

Ebenfalls ausgenommen von der PCR-Testpflicht sind asymptomatische Schwangere und Stillende sowie asymptomatische Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (entsprechender ärztlicher Nachweis notwendig) und für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt. Bei diesen Personengruppen ist ein negativer Antigen-Schnelltest ausreichend.

Rückerstattung von Dauerkarten und Einzeltickets

Aufgrund der vom Bundesland Baden-Württemberg angeordneten Warnstufe geben wir allen Dauerkarteninhabern, die keinen vollständigen Impfschutz oder Genesenenstatus nachweisen können und sich für die Heimspiele keinen PCR-Tests unterziehen möchten, die Möglichkeit, ihr Saisonticket für die restliche Spielzeit zurückzugeben. Gemessen an den Heimspielen, die der Dauerkarteninhaber bis dato besucht hat, wird der Kaufpreis anteilig zurückerstattet. Mit der Rückgabe der Dauerkarte erlischt automatisch auch das Vorkaufsrecht für die Saison 2022/23.

Ähnliche Bedingungen gelten auch für die Einzelkarten, die bis heute unter der 3G-Regelung erworben wurden. Aus Kulanz und ohne Anerkennung der Rechtspflicht erstatten wir den Einzelkartenkaufpreis für die Heimspiele gegen Iserlohn, Nürnberg, Frölunda und Köln. Die Regelung der Rückerstattung gilt nicht für Tickets, die ab Mittwoch, den 03. November, gekauft werden.